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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 926/21 (BVerfG) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13, RStruktFG § 12 Abs. 2, RStruktFG § 3 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, AEUV Art. 107 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abzugsverbot, Bankenabgabe, Beihilfe, Beschwer, Betriebsausgabenabzugsverbot, EG, EU, Finanzmarktkrise, Gleichheit, Klagebefugnis, Kreditinstitut, Körperschaftsteuer, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Organschaft, Restrukturierungsfonds, Verfassung |
Rechtsfrage: | Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; Betriebsausgabenabzugsverbot für die sog. Bankenabgabe (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG i.V.m. § 12 Abs. 2 RStruktFG a.F.) - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 20/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 21 32 |