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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 18/08 |
§§: | GewStG § 29, GewStG § 33 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Gewerbesteuerzerlegung, Verlegung, Sitz |
Rechtsfrage: | Ist bei Sitzverlegung mit Änderung des Unternehmensgegenstandes der Arbeitslohn als unbilliger Maßstab für die Gewerbesteuerzerlegung anzusehen und deshalb eine zeitanteilige Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages geboten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Sonstige Person |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6351/05 B |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 712 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 18/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 12 56 |