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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 57/08 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 40 Buchst. j, EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 52 Abs. 4 b Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 3
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Anteilsveräußerung, Veräußerungsgeschäft
Rechtsfrage: Halbeinkünfteverfahren bei Einkünften i.S. von § 23 EStG: Sind Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 2 i.V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH, die wegen ihrer Gründung in 2001 von Anfang an der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren unterlegen hat, beim Anteilseigner unabhängig davon, wann die Veräußerung erfolgt, ebenfalls nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.10.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 190/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: IX R 57/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 04 95