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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/20 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Übertragung, Schenkung, Zuordnung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | 1. Zur Frage der wirksamen Übertragung von Mietobjekten von den Eltern auf ihre Kinder einerseits und der daraus erfolgten Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits. - 2. Trifft die Darlegungs- und Feststellungslast für den Veranlassungszusammenhang zwischen Werbungskosten und einer Leistung Dritter, die geeignet ist, entstandene Werbungskosten zu ersetzen, den Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2497/17 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 14 |