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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-744/20 (EuG) |
| §§: | DVO (EU) 2020/1428 |
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, vorläufiger Antidumpingzoll, Einfuhr, Aluminiumstrangpresserzeugnisse, China, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1428 der Kommission vom 12.10.2020 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären; - Ermittlungsmaßnahmen anzuordnen; - der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 53 S. 53 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 30.11.2021 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-744/20 |