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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/24 (BFH)
§§: FGO § 52 d Satz 2
Schlagwörter Gerichtsbescheid, Antrag, Nutzungspflicht, Elektronische Übermittlung, Steuerberater
Rechtsfrage: War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des FGs in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das FG zu übermitteln? - Zulassung durch BFH- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 30.08.2023
Vorinstanz/AZ: 2 K 74/22