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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 17/23 (BFH)
§§: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 5 b, EStG § 32 d Abs. 6, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Antragsveranlagung, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung, Günstigerprüfung, Pflichtveranlagung
Rechtsfrage: Löst die Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung aus, mit der Folge dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zur Anwendung gelangt? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 20.07.2023
Vorinstanz/AZ: 8 K 1062/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 13 35