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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/23 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3 b
Schlagwörter Grundstück, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit, Betriebsvorrichtung, Betriebsverpachtung
Rechtsfrage: Erweist sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist? Ist bei der Prüfung, ob ein zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes vorliegt, auf die tatsächliche Gebäudenutzung abzustellen? Ist im Falle einer Betriebsverpachtung die erweiterte Kürzung ausgeschlossen, wenn neben dem Betriebsgrundstück auch Betriebsvorrichtungen überlassen werden? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.11.2023
Vorinstanz/AZ: 14 K 1037/22 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 37