Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2161/20 (BVerfG)
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 6 Abs. 6, EStG § 6 Abs. 7, EStG § 23 Abs. 3 Satz 4, AO § 357 Abs. 1, EStG § 26 b, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Abschreibung, Anlagevermögen, Ehegatten, Einspruch, Entnahme, Kraftfahrzeug, Nutzungsentnahme, Stille Reserve, Verfassung, Veräußerungserlös, Veräußerungsgewinn, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Zusammenveranlagung, Überschussrechnung
Rechtsfrage: Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.06.2020
Vorinstanz/AZ: VIII R 9/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 15 57
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.08.2023
Erledigungs-Az: 2 BvR 2161/20
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen