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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 48/23 (BFH)
§§: GewStG § 10 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3, KStG § 8 b Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AktG § 221 Abs. 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Wandelanleihe, Barausgleich, Abzugsverbot, Verlustabzug
Rechtsfrage: Führen Barausgleich infolge der Ausübung des Wandlungsrechts im Zusammenhang mit von einer AG ausgegebenen Wandelanleihen und Rückkauf von Wandelanleihen zu Marktpreisen zu verdeckten Gewinnausschüttungen? Abzugsverbot nach § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG für Aufwendungen für den Barausgleich oder den Rückkauf von Wandelanleihen? Verlustabzug nach § 10 a GewStG im Falle sogenannter doppelstöckiger Personengesellschaften? - Zulassung durch FG- Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.07.2023
Vorinstanz/AZ: 7 K 1197/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 14 46