Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvL 2/24 (BVerfG)
§§: VergnStG BR § 8, VergnStG BR §§ 8 ff., VergnStG BR 9 Abs. 1, VergnStG BR § 11 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a Satz 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 56
Schlagwörter Aufwandsteuer, Gleichheit, Glücksspiel, Live-Wette, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Pausch, Sportwette, Typisierung, Vergnügungsaufwand, Wettautomat, Wettbürosteuer, örtliche Aufwandsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Vergnügungssteuer
Rechtsfrage: Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob §§ 8 bis 14 des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes vom 14.12.1990 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Wettbürosteuer vom 14.3.2017 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind. - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 27.02.2024
Vorinstanz/AZ: 2 K 48/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 04 68