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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 45/24 (BVerfG)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2, EStG § 52 Abs. 32 a, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 52 Abs. 20 b
Schlagwörter Abfärbung, Aufwärtsabfärbung, Bagatellgrenze, Beteiligung, echte Rückwirkung, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Gewerbebetrieb, Gewerbliche Prägung, Mitunternehmer, Rückwirkung, Steuergerechtigkeit, Umqualifizierung, Verfassung, Vermögensverwaltung
Rechtsfrage: Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte: Keine Geringfügigkeitsgrenze, keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.09.2023
Vorinstanz/AZ: IV R 24/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 18 02