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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/22 (BFH) |
§§: | KiStG BY Art. 3 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kirchensteuer, Steuerpflicht, Wiederaufnahme, Mitglied |
Rechtsfrage: | Kann eine Wiederaufnahme gemäß § 8 KGliedG 1965 eines gemäß § 7 Abs. 1 KGliedG 1965 aus der Kirche Ausgetretenen auch dann wirksam gemäß den maßgeblichen innerkirchlichen Regelungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erfolgen, wenn der Wiederaufzunehmende seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme nicht in Bayern, sondern in einem anderen Bundesland hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1872/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 12 19 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 28/22 |