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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/23 (BFH)
§§: BGB § 1608 Abs. 1 Satz 2, BGB § 1609, BGB § 1360 a Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 33 b Abs. 3, BGB § 1602 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Schwerbehinderung, Selbstunterhalt, Unterhalt, Unterhaltspflicht
Rechtsfrage: Sind bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2023
Vorinstanz/AZ: 3 K 150/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 13 95