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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 63/08 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 3, ErbStR R 65 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Nachversteuerung, Überentnahme, Behaltefrist, Fünfjahreszeitraum |
Rechtsfrage: | Wird der Nachversteuerungstatbestand des § 13 a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch durch Überentnahmen, die zur Zahlung der Schenkungsteuer erforderlich sind ausgelöst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4920/06 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 63/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 52 |