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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 205/99 |
§§: | AO § 162, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 45 a |
Schlagwörter | Schätzung, Anrechnung, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag |
Rechtsfrage: | Können bei Schätzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (hier: aus Tafelgeschäften) anrechenbare Kapitalertragsteuer und ein Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 7164/97 AO |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2000 |
Erledigungs-Az: | VII B 205/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 58 11 |