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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 39/21 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e
Schlagwörter Gewerbesteuer, Miete, Anlagevermögen, Hinzurechnung
Rechtsfrage: Stellen die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dar? Sind diese Standgebühren für kurzfristige Anmietungen im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.11.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 854/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2023
Erledigungs-Az: III R 39/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 90