Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-244/23 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rumänien, Flughafen
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 8.2.2023 Rs T-522/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 8.2.2023 in der Rechtssache T-522/20, aufzuheben, soweit darin dem zweiten in jener Rechtssache geltend gemachten Klagegrund stattgegeben und festgestellt wurde, dass die Kommission rechtsfehlerhaft befunden habe, dass die in den Jahren 2008 und 2010 zwischen der Societatea Nationala "Aeroportul International Timisoara - Traian Vuia" SA (AITTV) und der Wizz Air Hungary Légiközlekedési Zrt. (Wizz Air Hungary Zrt.) geschlossenen Vereinbarungen Wizz Air keinen Vorteil verschafft hätten; - den zweiten Klagegrund in der Rechtssache T-522/20 zurückzuweisen; - der Carpatair SA die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2023
Vorinstanz/AZ: Rs T-522/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 235 S. 16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 33