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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 63/08 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 5 Nr. 3, ErbStR R 65 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Nachversteuerung, Überentnahme, Behaltefrist, Fünfjahreszeitraum
Rechtsfrage: Wird der Nachversteuerungstatbestand des § 13 a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch durch Überentnahmen, die zur Zahlung der Schenkungsteuer erforderlich sind ausgelöst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.08.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 4920/06 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 08 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: II R 63/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 52