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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 25/24 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Übergangsgewinn, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgeschäft, Zwangsversteigerung |
Rechtsfrage: | 1. Ob und wie ist ein Übergangsgewinn nach einer Betriebsaufgabe im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit bei dem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG zu bilden? - 2. Erfüllt der Verlust einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung den Begriff des "Veräußerungsgeschäfts" in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 239/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 07 75 |