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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 2/25 (BFH) |
§§: | StromStV § 1 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, StromStG § 3, StromStG § 5 Abs. 2, StromStG § 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerschuldner, Lieferung, Mieter |
Rechtsfrage: | Fiktion nach § 1 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) - Feststellung im konkreten Fall, ob der Vermieter als Versorger gilt: Ist der bezogene, "ausschließlich nach § 3 StromStG zu versteuernde Strom" nur jener, der nach dem Regelsteuersatz zu versteuern ist? Schließt eine Steuerbefreiung (vorliegend streitig: § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG) die Anwendung des § 1 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 164/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 03 82 |