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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 43/19 (BFH) |
§§: | UStG § 14 c |
Schlagwörter | Berichtigung, unrichtiger Steuerausweis, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 14 c UStG im Streitjahr 2011 zu berücksichtigen? - 2. Ist die Zustimmung des FA bei § 14 c Abs. 2 UStG ein Grundlagenbescheid für die Umsatzsteuerfestsetzung und handelt es sich bei der Zustimmung um eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Berichtigung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 54/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 43/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 18 12 |