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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/20 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, AO § 129, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arzt, Freiberufler, Arbeitnehmer, Lohnsteueranmeldung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Einkommensteuerveranlagung, Änderung |
Rechtsfrage: | Können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind? Liegen insbesondere widerstreitende Steuerfestsetzungen im Sinne von § 174 Abs. 1 AO vor, weil die Einkünfte auch in die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers eingegangen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.02.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2122/16 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 22 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 09 69 |