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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-427/20 (EuGH) |
§§: | AO § 236 Abs. 1, ZK Art. 241, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 241, VO (EU) Nr. 952/13 Art. 116 Abs. 6 |
Schlagwörter | EG, EU, Erstattung, Einfuhrabgaben, Zinsen, Verzinsung |
Rechtsfrage: | Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom EuGH entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Verletzung rechtsgültiger Vorschriften des Unionsrechts festsetzt und ein mitgliedstaatliches Gericht diesen Verstoß gegen das Unionsrecht feststellt? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 67/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 98 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-415/20, C-419/20 und C-427/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 07 37 |