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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-419/20 (EuGH) |
§§: | AO § 236 Abs. 1, ZK Art. 241, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 241, VO (EU) Nr. 952/13 Art. 116 Abs. 6 |
Schlagwörter | EG, EU, Erstattung, Antidumpingzoll, Zinsen, Verzinsung |
Rechtsfrage: | Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom EuGH entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Anwendung des Unionsrechts festsetzt, ein mitgliedstaatliches Gericht jedoch später feststellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Abgabe nicht vorliegen? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 14/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 96 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-415/20, C-419/20 und C-427/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 07 37 |