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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-514/20 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Spanien, Postdienstleister
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss C(2020) 3108 final der Europäischen Kommission vom 14.5.2020 über die staatliche Beihilfe SA.50872 (2020/NN) - Ausgleichsleistungen an Correos für die Universaldienstverpflichtung, 2011-2020, für nichtig zu erklären und infolgedessen - der Kommission die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 339 S. 25
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 29.11.2023
Erledigungs-Az: Rs T-514/20