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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 26/24 (BFH) |
§§: | EStG § 7 Abs. 4 |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Absetzung für Abnutzung, Kaufpreisaufteilung, Grund und Boden, Baudenkmal |
Rechtsfrage: | Ist im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro anzusetzen, weil das Denkmal dauerhaft erhalten werden muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1386/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 03 17 |