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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-736/22 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 1, AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Portugal, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 21.9.2022 in der Rechtssache T-95/21: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 21.9.2022 Rs T-95/21 aufzuheben, mit dem die Klage der Portugiesischen Republik auf Nichtigerklärung von Art. 1 sowie der Art. 4 und 6 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 4.12.2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) - Regelung III abgewiesen wurde; - der Europäischen Kommission die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, einschließlich der Kosten der Portugiesischen Republik und der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (T-95/21 R) entstanden sind.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 21.09.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-95/21
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 94 S. 19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 01 00