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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 45/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 |
| Schlagwörter | Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinn, Liebhaberei |
| Rechtsfrage: | Anforderungen an die Gewinnprognose und die Gewinnerzielungsabsicht bei der verlustbehafteten Bewirtschaftung eines unter Denkmalschutz stehenden und sanierten Gebäudes (hier: Burg X); Dauer des Prognosezeitraums - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 10/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 01 31 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.05.2025 |
| Erledigungs-Az: | III R 45/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: X R 1/22 - Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 13 74 |