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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 17/23 (BFH)
§§: VO (EU) 2016/679 Art. 15, VO (EU) 2016/679 Art. 82
Schlagwörter Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftspflicht, Schadensersatz
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden? Reicht allein ein Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach Art. 15 DSGVO für einen Schadensersatzanspruch aus oder bedarf es darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten Schadens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.03.2023
Vorinstanz/AZ: 16 K 16150/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 13 19