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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 27/24 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 14 |
Schlagwörter | Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Bruchteilseigentum, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Streitig ist, ob Bruchteilseigentum an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, das als Sonderbetriebsvermögen in eine GbR eingebracht worden war, nach dem Ausscheiden aus der GbR (im Streitfall: 1992) weiterhin als fortbestehendes Betriebsvermögen anzusehen ist und damit bei Veräußerung der Flächen (im Streitfall: 2018) im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 14 EStG zu erfassen ist. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 22206/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 20 14 |