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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 29/24 (BFH) |
| §§: | EStG § 15 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Verlust, Beschränkung, Tierhaltung, Tierzucht |
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind Verluste aus einem aufgegebenen gewerblichen Tierhaltungsbetrieb dergestalt endgültig ("final", "definitiv"), dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen trotz der einfachrechtlichen Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.10.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 15/24 |