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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 11/20 (BFH)
§§: AO § 191, AnfG § 1, AnfG § 2, AnfG § 3 Abs. 1, AnfG § 4 Abs. 1, ZPO § 850, ZPO § 850 c
Schlagwörter Duldungsbescheid, Gläubiger, Pfändungsschutz, Bankkonto
Rechtsfrage: Liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor, wenn unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO liegendes Arbeitseinkommen des Schuldners auf das geliehene Konto der Ehefrau gezahlt wird? Ist eine Zugriffsmöglichkeit nach dem AnfG wegen der Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.01.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 10135/18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2023
Erledigungs-Az: VII R 11/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 04 91