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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-199/23 (EuG)
§§: VO (EU) 2016/1036 Art. 2 Abs. 11, VO (EU) 2016/1036 Art. 2 Abs. 1, VO (EU) 2016/1036 Art. 9 Abs. 4
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Thermopapier, Korea, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/593 der Kommission vom 16.3.2023 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea in Bezug auf Hansol Group und zur Änderung des residualen Zolls (ABl. 2023, L 79, S. 54) eingeführten Antidumpingzoll insoweit für nichtig zu erklären, als er die Klägerin betrifft; - die Europäische Kommission zu den Kosten zu verurteilen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 223 S. 33