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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-297/23 P (EuGH)
§§: VO (EU) 2015/2446 Art. 33
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Ursprungsauskunft, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 1.3.2023 Rs T-324/21: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den angegriffenen Beschluss (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/563 der Kommission vom 31.3.2021 über die Gültigkeit bestimmter Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen vor dem Gerichtshof und vor dem Gericht aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 01.03.2023
Vorinstanz/AZ: Rs T-324/21
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 235 S. 22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 12 32