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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 17/24 (BFH) |
§§: | AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EGAO Art. 97 § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Zinslauf, Zeitpunkt, Lebenspartner, Zusammenveranlagung |
Rechtsfrage: | Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung: Stellt die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft den maßgeblichen Zeitpunkt und damit das rückwirkende Ereignis dar, nach dem sich der Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen nach § 233 a Abs. 2 a AO i.V.m. Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO bemisst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1764/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 17 72 |