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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 13/24 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 6 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rettungssanitäter, Ausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Ausbildungsabschnitt |
Rechtsfrage: | Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer mehraktigen Ausbildung (hier zum Rettungssanitäter ausgebildetes Kind mit dem Berufsziel Notfallsanitäter):Besteht für das Kind neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit ein Anspruch auf Kindergeld unter dem Aspekt der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG) oder steht dem Anspruch eine abgeschlossene Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 41/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 10 25 |