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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/24 (BFH) |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gegenleistung, Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten |
Rechtsfrage: | Sind Makler-, Notar- und Grundbuchkosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 236/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 01 50 |