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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 26/24 (BFH) |
§§: | DBA-USA Art. 20 Abs. 1 Satz 1, DBA-USA Art. 4 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Ansässigkeit, Steuerbefreiung, Lehrer |
Rechtsfrage: | 1. Bestimmt sich die Ansässigkeit i.S. des Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 nur nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 oder im Fall der Doppelansässigkeit zusätzlich nach der Tie-Breaker-Rule (Art. 4 Abs. 2 DBA-USA 1989/2008)? - 2. Das Verfahren I R 49/22 ruhte aufgrund Beschlusses vom 7.7.2023 und wird nun nach Wiederaufnahme unter dem neuen Az. I R 26/24 (I R 49/22) fortgeführt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 12059/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 76 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: I R 49/22 - Zurücknahme der Revision |