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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 110/24 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6, AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, SolZG 1995 § 1 Abs. 1, SolZG 1995 § 3, SolZG 1995 § 4 |
Schlagwörter | effektiver Rechtsschutz, Gleichheit, Musterverfahren, Rechtsschutzbedürfnis, Solidaritätszuschlag, Solidarpakt II, Steuerfestsetzung, Steuergerechtigkeit, Veranlagungszeitraum 2020, Verfassung, vorläufige Veranlagung, Vorläufigkeitsvermerk |
Rechtsfrage: | Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 16/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 17 63 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2025 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 110/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |