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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 12/22 (BFH) |
§§: | UStG § 24, UStG § 25 a, RL 2006/112/EG Art. 295, RL 2006/112/EG Art. 300 |
Schlagwörter | Differenzbesteuerung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft Durchschnittsbesteuerung, Gebrauchtgegenstände |
Rechtsfrage: | Berechtigt auch der Erwerb von Gebrauchtgegenständen von Land- und Forstwirten, welche die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG anwenden, entgegen Abschn. 25 a.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE zur Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1589/21 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 17 |