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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 46/22 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a Satz 1, GrEStG § 6 a Satz 4
Schlagwörter Einbringung, Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist im Rahmen einer Einbringung der Erwerb einer Vorratsgesellschaft vergleichbar mit den Fällen der Umwandlung zur Neugründung (vgl. § 123 UmwG), sodass die Vorbehaltensfristen des § 6 a Satz 4 GrEStG nicht eingehalten werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.10.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 914/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 01 88