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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/18 (BFH) |
§§: | InvStG § 2 Abs. 1 Satz 1, InvStG § 9, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zwischengewinn, Ertrag, Investmentfonds, Einkünfte aus Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Hat die Ermittlung eines gezahlten Zwischengewinns aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Ertragsausgleichsbeträgen zu erfolgen, wenn ein Ertragsausgleich i.S. von § 9 InvStG nicht kontinuierlich für alle Ertragsarten des Investmentvermögens durchgeführt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2992/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 12 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 19 69 |