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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 58/02 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Vorwegvergütung, Personengesellschaft, Kommandit, Vorabgewinn |
Rechtsfrage: | Werden die Büroarbeiten für eine Ehegatten-KG durch eine -an der KG selbst nicht beteiligte- GmbH erledigt, deren vollständig vom Ehemann gehaltene Anteile zum Sonderbetriebsvermögen der KG gehören, stellen dann die Zahlungen der KG an die GmbH eine Vorwegvergütung für die als Kommanditistin an der KG beteiligte Ehefrau dar, wenn diese als Arbeitnehmerin der GmbH die Bürotätigkeiten ausführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 395/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 14 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 58/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 05 |