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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 4/23 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 | 
| Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Unterkunft, Stellplatz, Höchstbetrag | 
| Rechtsfrage: | Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.03.2023 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 202/22 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 14 |