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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 38/13 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 4 Satz 3, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Änderung |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids: Kann die Änderung eines Feststellungsbescheids, in dem ein Verlust aus Spekulationsgeschäften erhöht wird, nicht dazu führen, den - wegen der damals geltenden Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG 1990 - nicht gesondert festzustellenden Verlust aus Spekulationsgeschäften nachträglich aufgrund der geänderten Rechtslage zu berücksichtigen, zumal die bisherigen Bescheide bestandskräftig sind? Kann eine Änderung des Folgebescheids zur Einkommensteuer in diesem Fall nur im Umfang der Verlusterhöhung erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2552/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2014 |
Erledigungs-Az: | IX R 38/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 14 15 |