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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 47/20 (BFH) |
§§: | AO § 76, AO § 69 |
Schlagwörter | Biersteuer, Haftung, Steuerlager, Anforderung |
Rechtsfrage: | Muss von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann? Bestehen insofern für den Steuerlagerinhaber bzw. den haftenden Geschäftsführer nach § 76 AO höhere Anforderungen als bei der Umsatzsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1208/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2023 |
Erledigungs-Az: | VII R 47/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 18 43 |