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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 3/23 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Umzugskosten, Werbungskosten, Nichtselbständige Arbeit, Arbeitszimmer, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis
Rechtsfrage: Sind Umzugskosten beruflich veranlasst und somit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt und beiden Ehegatten dadurch ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sich jedoch keine wesentliche Fahrzeitersparnis ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 23.02.2023
Vorinstanz/AZ: 5 K 190/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 07 87