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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/23 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1
Schlagwörter Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Durchführung
Rechtsfrage: Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 28.06.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 536/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 14 50