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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 24/06 |
§§: | BewG § 34 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, BewG § 43 Abs. 1, BewG § 138 Abs. 5, BewG § 140, BewG § 145 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Abbauland, Unbebautes Grundstück, Landwirtschaftliches Vermögen, Bergbau, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Ist Ackerland, auf dem Dritte zur Zeit Braunkohle im Tagebau abbauen und das nach der bergbaulichen Nutzung dem Landwirt wieder als landwirtschaftliches Grundstück (Neuackerland) zur Verfügung stehen wird, bei der Bedarfsbewertung der Vermögensart unbebautes Grundstück oder dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 6674/04 BG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 36 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.04.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 24/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 25 77 |