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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-112/22 (EuG) | 
| §§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Kreditinstitut, Bank, Nichtigkeit, Schweden, Besteuerung, staatliche Beihilfe | 
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Kommission vom 24.11.2021 in der Sache SA.56348 (2021/N) - Schweden: Besteuerung von Kreditinstituten für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 191 S. 31 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 17.04.2024 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-112/22 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 96 |